Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:

Tischlerei Müller GmbH, Str der Freundschaft 13,15328 Küstriner Vorland OT Manschnow

1.Anzuwendendes Recht:

1.Es gilt deutsches Recht.Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau)einschließlich Montage gilt die "Verdingungsordnung für Bauleistungen"(VOB Teil B) in der bei Vertagsabschluss güligen Fassung,soweitder Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigenVertragspartner erteilt wird.

2.Sonstige Leistungen und Lieferungen.

Für alle sonstigen Leistungen und Lieferungen,bei der die VOB Teil B nicht einbezogen wird,gelten zusätzlich die Bestimmungen der Ziffer 2.1 bis 2.6

2.1Auftragsannahme

Bis zu Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot der Tischlerei Müller GmbH ab,so kommt ein Vertrag erst durch die Bestätigung der Tischlerei MüllerGmbH zustande.

2.2.Verzögerung

Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt,rechtmäßigem Streik,unverschuldetes Unvermögender Tischlerei Müller GmbH oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstiger Witterungsverhältnisse verzögert,so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung.

2.3 Gewähleistung

Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Wahre oder Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden.

Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

2.4 Mängelrügen

Bei berechtigten Mängelrügen hat die Tischlerei Müller GmbH die Wahl,entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern,oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstands Ersatz zuliefern.Solange die Tischlerei Müller GmbH ihren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt,hat der Auftraggeber nicht das Recht,Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen,sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder unzumutbar,schlägt sie Fehl oder wird sie verweigert,kann der Auftraggeber nach seine Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.Satz 1 glit nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.

2.5 Abschlagzahlung

Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart,kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden..Wesentliche Mängel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes.

2.6 Vergütung

Ist die vertragliche Leistung von Tischlerei Müller erbracht,und abgeliefert,bzw. abgenommen,so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung innerhalb von 8 Tagen fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen,sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.Förmliche Abnahme

Sofern eine förmliche Abnahme vorgesehen ist,tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber zur Durchführung einer Abnahme aufgefordertwurde.

Die Abnahmewirkung tritt 12 Tage nach Zugang der Aufforderung ein.

4.Pauschalisierter Schadensersatz

Kündigt der Auftraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag,so ist Tischlerei Müller GmbH berechtigt,10% der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen.Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht,einen Geringeren Schaden nachzuweisen.

5.Technische Hinweise

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen,dass seinerseits mindestens ein mal jährlich Wartungsarbeiten durchzuführen sind. Insbesondere:

-Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und jährlich zu ölen oder zu fetten und gegebenenfalls nachzustellen.

-Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren

-Außenabstriche sind je nach Lack oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln.

Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang ,wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.Unterlassenen Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktiontüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen ,ohne dass hieraus Mängelansprüche gegen Tischlerei Müller GmbH entstehen.

5.1 Unwesentliche ,zumutbareAbweichungenin Abmessung und Ausführung(Farbe uns Struktur),insbesondere bei Nachbestellungen ,bleiben vorbehalten,soweitdiese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer,Furniere)liegen und üblich sind.

6.Zahlung

Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber ,nicht aber an Zahlungs Statt angenommen.Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

8.Eigentumsvorbehalt

8.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Tischlerei MüllerGmbH.

8.2Der Auftraggeber ist verpflichtet,Pfändungen der Vorbehaltsgegenständeder Tischlerei Müller GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern,zu verschenken,zu verpfänden oder zur Sicherheit zu Übereignen.

8.3Werden unter Eigentumsvorbehalt als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut,so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus der Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Tischlerei Müller GmbH ab.

8.4Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw.im Auftrag des Autraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut,so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den ,den es angeht,etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Tischlerei Müller GmbH ab.Bei Verarbeitung,Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen dzrch den Auftraggebersteht der Tischlerei Müller GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältniss des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

9.Rechte

An Kostenanschlägen,Entwürfen,Zeichnungen und Berechnungen behält sich die Tischlerei Müller GmbH ihr Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne ZUstimmung der Tischlerei Müller GmbH weder genutzt,verfielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben.

10.Gerichtsstand

Sind beide Parteien Kaufleute,so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Tischlerei Müller GmbH